Wann springt die Reiseversicherung ein?

Wann springt die Reiseversicherung ein?Es ist statistisch nachgewiesen, dass die Deutschen oft und gern verreisen. Selbst in den entferntesten Winkeln des Erdballs kann man auf deutsche Touristen treffen. Einer der wichtigsten Punkte beim Verreisen ist ausreichender Versicherungsschutz. Dafür sollte man unbedingt eine Reiseversicherung abschließen. Die benötigen nicht nur Touristen, die sich auf Fernreisen, wie zum Beispiel in die USA oder Thailand begeben auch innerhalb Europas ist der Abschluss einer Reiseversicherung dringend anzuraten. Ein Skiunfall in der Schweiz, Liechtenstein oder Österreich könnte ohne ausreichenden Versicherungsschutz den finanziellen Ruin bedeuten. Die günstigste Versicherung findet man bei Reiseversicherung im Vergleich auf entsprechenden Internet- bzw. Verbraucherportalen. Dort kann man sich umfassend informieren und sich für die geeignetste Versicherung entscheiden.

Eine Reiseversicherung besteht aus mehreren Bausteinen. Der clevere Kunde bucht nur die Bestandteile, die wirklich benötigt werden. Dazu gehört auf jeden Fall die Auslandskrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für den Arztbesuch, Behandlungskosten und notwendige Medikamente weltweit. Besonders wichtig ist die Übernahme der Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland, wenn das medizinisch notwendig ist. Auch mitreisende Familienangehörige werden wieder sicher nach Hause zurückgebracht. Ebenso wichtig ist eine Reiseunfallversicherung, die die Kosten der medizinischen Behandlung und eventuellen Rücktransport nach Deutschland bei Unfällen im Ausland übernimmt. Die Reisegepäckversicherung ersetzt den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck. Man sollte beachten, dass viele privaten Unfallversicherungen sowieso weltweit gültig sind und eine Reisegepäckversicherung bereits in manchen Policen der Hausratsversicherung enthalten ist. Zusätzlich kann man auch eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung abschließen. Diese Versicherungen springen dann ein, wenn in bestimmten, genau definierten Fällen eine Reise entweder nicht angetreten werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss.

Die normalen Reiseversicherungen gelten für einen Reisezeitraum von 42 Tagen pro Jahr. Wer länger und/oder öfter verreist, sollte sich nach besonderen Tarifen erkundigen. Auch für Familien gibt es besonders vorteilhafte Tarife im Angebot. Die Reiseversicherung zahlt übrigens nicht, wenn sich der Versicherungsnehmer bewusst in Gefahr begibt und beispielsweise in Kriegs- oder Krisengebiete reist für die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes vorliegen. Desgleichen werden keine Kosten für die Behandlung von Erkrankungen (zum Beispiel chronischen Erkrankungen) übernommen, die bereits erwiesenermaßen vor Abschluss der Versicherung bestanden und bekannt waren.