Vom Reisevertrag zurücktreten

Vom Reisevertrag zurücktretenWenn man eine Geschäfts- oder Urlaubsreise gebucht hat, geht man mit dem Anbieter einen Vertrag ein. Von diesem Reisevertrag kann man jederzeit zurücktreten, doch das kann sehr unterschiedliche Folgen haben. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück, kann der Reiseveranstalter zwar nicht den vereinbarten Reisepreis verlangen, doch meist verlangt er dann Stornogebühren. Diese sind für Pauschalreisen nach Zeiträumen der Absage gestaffelt und müssen im Vertrag festgehalten werden.

In der Regel bedeutet das wenn eine Reise, die 1000.- Euro kosten soll, 20 Tage vor Reiseantritt storniert wird, dass der Veranstalter bis zu 40 % der Reisekosten verlangen kann. Wird die Reise einen Tag vor Antritt vom Reisenden storniert, so können sogar 55 Prozent des Preises als Gebühren anfallen. Damit wird klar, dass eine Reise die abgesagt werden muss, so früh wie möglich storniert werden sollte, damit die Kosten möglichst gering bleiben. Eine andere Möglichkeit ist eine Reiserücktrittversicherung. Sie lässt sich zusammen mit der Reise buchen und schützt vor den hohen Kosten für die Stornierung. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, denn wenn bereits bei Buchung der Reise absehbar war, dass beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen vermutlich storniert werden muss, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Damit die Kosten für eine Rücktrittsversicherung nicht das Urlaubsbudget sprengen, sollte man verschiedene Angebote vergleichen. Mit den Begriffen Reiserücktrittsversicherung Vergleich findet jede Suchmaschine Seiten im Netz die automatisch alle Angebote bei individuell anpassbaren Reisepreisen finden. Per einfachen Mausklicks gelangt man zum jeweiligen Anbieter und kann sich dort näher über die Vertragsbedingungen informieren.