Kündigung einer Reiseversicherung

Kündigung einer ReiseversicherungWie jede andere Versicherung auch unterliegt auch die Reiseversicherung einem beidseitigen Vertrag zwischen dem jeweiligen Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer. Gegen die Zahlung eines Beitrags verpflichtet sich der Versicherungsgeber eventuelle Schäden finanziell abzudecken. Diese möglichen Schäden sind häufig so hoch, dass ohne einen adäquaten Versicherungsschutz der finanzielle Ruin drohen könnte. Das Versicherungsunternehmen übernimmt das kostenmäßige Risiko eines vorab genau definierten Versicherungsfalls und schützt den Versicherungsnehmer vor eigenen finanziellen Schäden und auch vor den Forderungen Dritter.

Mit dem Abschluss einer Reiseversicherung sind beispielsweise die Kosten abgedeckt, die entstehen, wenn der Versicherungsnehmer eine Reise aus Krankheitsgründen abbrechen und ins Heimatland transportiert werden muss. Zusätzlich ist auch der Abschluss einer Reiseunfallversicherung oder einer Reisegepäckversicherung möglich. Wer eine Reiseversicherung abgeschlossen hat, der sollte jedoch immer darauf achten, dass der Versicherungszeitraum per anno gewährt wird. Einige Reiseversicherer versichern ihre Kunden hier nur maximal 94 Tage, sodass kein umfangreicher Schutz über das ganze Jahr hindurch gewährleistet ist. Damit keine Probleme bei der Durchsetzung der eigenen Rechte entstehen, ist es sinnvoll, jeden Aufenthalt außerhalb der eigenen vier Wände bereits als Reise anzugeben. Darüber hinaus gibt es Versicherungsunternehmen, die nur eine einzige Reise pro Jahr versichern wollen. Wer häufig unterwegs ist, unterliegt hier möglicherweise der Gefahr, keinen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben.

Alle Versicherungspolicen, auch die Reiseversicherungen, werden in der Regel für ein Jahr abgeschlossen. Erfolgt zum letzten Quartalsende keine Kündigung, so verlängert sich die Versicherung erneut um jeweils ein Jahr. Zusätzlich gibt es aber für beide Vertragspartner ein sogenanntes außerordentliches Kündigungsrecht: nämlich dann, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Beim Versicherungsnehmer entsteht dieser Fall explizit immer dann, wenn sich das Versicherungsunternehmen weigert, den Schadensfall zu übernehmen. Die Kündigung einer Reiseversicherung ist dann ohne weiteres sofort erlaubt.

Die Kündigung einer Versicherung sollte stets schriftlich erfolgen, sie ist jedoch an keine Form gebunden. Auch die Angabe von Gründen ist bei der Kündigung in der Regel nicht erforderlich, sofern die Kündigungsfrist ordnungsgemäß eingehalten wurde. Es ist darauf zu achten, dass das Versicherungsunternehmen seinerseits diese Kündigung schriftlich bestätigt. Nur so können spätere mögliche Forderungen abgewendet werden, beispielsweise wenn dem Sachbearbeiter der Versicherungsgesellschaft ein Fehler unterlaufen ist und die Kündigung nicht aufgenommen wurde.